Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Heilpraktiker-behandlung nicht.
In meiner Praxis wende ich die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) an. Sofern Sie über eine private Krankenversicherung, eine private Kranken-Zusatzversicherung verfügen oder
beihilfeberechtigt sind, können Sie die Kosten für Heilpraktikerleistungen, die in der GebüH aufgelistet sind, gemäß ihrem individuellen Versicherungstarif erstattet bekommen.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt ihres Versicherungsvertrages
Heilpraktikerleistungen, die in der GebüH nicht aufgeführt sind, werden von oben genannten Versicherungen nicht übernommen. Die Kosten hierfür werden entsprechend der benötigten Dauer
abgerechnet.
Hinweis zum Erstgespräch
Für Ihren ersten Termin sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen . Nach erfolgter Diagnosestellung werden wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Sie
als Patient gestalten den Behandlungsrahmen mit. Ihre Wünsche und Ziele spielen dabei eine wichtige Rolle und finden bei den weiteren Behandlungsmaß-nahmen Ihre Berücksichtigung.